Reklamation

REKLAMATION

Verantwortung für Produktschaden (Garantie, Widerspruch mit Kaufvertrag)

Der Käufer ist verpflichtet sich vor der ersten Anwendug die Garantiebedingungen sowie die Anleitung durchzulesen, und er sollte sich strikt an den Angaben halten, sonst setzt er sich der Gefahr aus, dass er durch die unangemessene Anwendung das Produkt beschädigt, und er wird den Schaden nicht im Rahmen der gesetzlichen Ansprüche der Gewährleistung geltend machen können. Die Gewährleistungsfrist wird von dem Tag berechnet, an dem die Ware vom Käufer entgegengenommen wird.

Ist der Käufer nicht der Endverbraucher, ist er verpflichtet die Ware direkt nach dem Erhalten zu kontrolieren. Sollte ein Schaden festgestellt werden, wird dieser protokolliert und der Verkäufer ist verpflichtet einen angemessenen Rabatt oder eine andere unbeschädigte Ware anzubieten. Spätere Reklamationen einer mechanischen Beschädigung der Ware können nicht mehr anerkannt werden. Der Endverbraucher sollte sich danach in eigenem Interesse auch richten, um späteren Problemen vorzubeugen. Denn wird die Ware vom Verbraucher ohne Vorbehalte entgegengenommen, wird dies bei einer späteren Reklamation von Schäden, die beim Transport entstanden sind (mechanische Schäden) maßgebend sein.

Gewährleistung

Beim Verkauf von Verbraucherware ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist 2 Jahre, sie kann aber durch eine Erklärung im Garantieschein verlängert werden. Im Falle der verlängerten Garantiefrist (im Vertrag) stellt der Verkäufer im Garantieschein fest, in was für einem Rahmen und unter welchen Bedingungen diese Frist gilt. Die Garantie bezieht sich nicht auf läufige Abnutzung des Produkts (oder dessen Teile), die durch Nutzung entsteht. Eine kürzere Nutzungsdauer kann nicht als Mangel angesehen werden und kann auch nicht reklamiert werden. Auf ein Verlangen des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet die Garantie schriftlich durch einen Garantieschein zu gewährleisten. Wenn eine längere als die gesetzliche Gewährleistungsfrist angeboten wird, legt der Verkäufer die Bedingungen und den Rahmen der Verlängerung schriftlich im Garantieschein fest.


Der Verbraucher hat ein Recht auf:

wenn es um einen Mangel handelt, der entfernt werden kann, hat der Verbraucher ein Recht auf eine kostenlose, ordentliche und rechtzeitige Entfernung des Mangels, ein Recht auf einen Umtausch der Ware oder des mangelhaften Teils. Wenn es nicht angesichts des Mangels unangemessen ist, und ist so ein Vorgehen nicht möglich, so hat der Verbraucher ein Recht auf einen angemessenen Rabatt, oder er kann vom Kaufvertrag zurücktreten

wenn es um entfernbare Magel in größerer Anzahl geht, oder sie wiederholen sich und hindern die ordentliche Nutzung der Ware, hat der Verbraucher ein Recht auf einen Umtausch der Ware, oder er kann vom Kaufvertrag zurücktreten

wenn es um andere Mangel geht, die nicht zu entfernen sind, und der Verbraucher besteht nicht auf dem Umtausch der Ware, hat er ein Recht auf einen angemessenen Rabatt, oder er kann vom Kaufvertrag zurücktreten

Personen, die das Produkt zum Unternehmen nutzen, ist die Garantiefrist nicht durch das Bürgerliche Gesetzbuch festgelegt, sondern wird vom Importeur oder Hersteller bestimmt.

Widerspruch mit Kaufvertrag

Wenn ein Mangel während der ersten 6 Monate von der Übergabe der Ware auftrit, wird angenommen, dass es diesen bereits während der Übergabe gab, sollte nicht das Gegenteil bewiesen werden, oder sollte es dem Charakter der Sache widersprechen. Wenn der Gegenstand während der Übernahme vom Käufer nicht im Einklang mit dem Kaufvertrag ist (der sgn. Widerspruch mit Kaufvertrag), hat der Käufer ein Recht darauf, dass der Verkäufer kostenlos und ohne Verzögerungen die Angelegenheit wieder in Einklang mit dem Kaufvertrag bringt, und zwar dem Wunsch des Käufers entsprechend durch einen Umtausch, oder durch eine Reparatur der Ware; wenn dieser Vorgang nicht möglich ist, kann der Käufer einen angemessenen Rabatt verlangen, oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Käufer von dem Widerspruch mit Kaufvertrag vor der Übernahme der Ware wusste, oder er diesen selbst verursacht hat.

Im Falle eines Widerspruchs der Ware mit dem Kaufvertrag, hat der Verbraucher ein Recht auf eine Besserung, und zwar folgend:

  • kostenlose Reparatur, so das die Ware dem Kaufvertrag entspricht

  • angemessene Ermäßigung des Kaufpreises

  • Ersetzung der Ware

  • Zurücktretung vom Kaufvertrag

Ergänzungen

Der Verbraucher kann beim Verkäufer eine kostenlose Reparatur verlangen, oder einen kostenlosen Umtausch der Ware. Wenn es nicht möglich ist der Wahl des Käufers entgegenzukommen, so kann dieser eine angemessene Ermäßigung verlangen, oder vom Kaufvertrag zurücktreten.


Eine Reklamation (eine Mangelbürgschaft) wird ohne unnötige Verzögerungen erledigt, spätestens in 30 Tagen von dem Tag an, an dem der Anspruch gültig gemacht wurde, sollten sich der Käufer und Verkäufer nicht anders geeinigt haben. Nach dem Ablauf dieser Frist hat der Verbraucher die gleichen Rechte, als würde es sich um einen Mangel handeln, der nicht zu entfernen ist. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, beim dem die Ware gekauft wurde. Sollte im Garantieschein ein anderer Unternehmer angegeben sein, der zur Reparatur im Rahmen der Garatie empfohlen wird, und dieser ist dem Wohnsitz des Verbrauchers näher als der Verkäufer, so kann der Gewährleistungsanspruch bei diesem gültig gemacht werden. Sollten Sie Fragen zum Verlauf Ihrer Reklamation haben, so wenden Sie sich an unsere E-Mail-Adresse: info@pixeleu.de

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